Jeder Trauerfall hat seine persönliche Geschichte. Für uns ist es daher selbstverständlich mit Ihnen ein individuelles Beratungsgespräch für die strukturierte Planung der Beerdigung Ihres verstorbenen Angehörigen zu führen. Im Trauerfall sind viele Entscheidungen zu treffen. Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung und Kompetenz in allen Bereichen und bei allen Schwierigkeiten, die bei einem Trauerfall eintreffen können.
Jeder Trauerfall hat seine persönliche Geschichte. Für uns ist es daher selbstverständlich mit Ihnen ein individuelles Beratungsgespräch für die strukturierte Planung der Beerdigung Ihres verstorbenen Angehörigen zu führen.
Im Trauerfall sind viele Entscheidungen zu treffen. Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung und Kompetenz in allen Bereichen und bei allen Schwierigkeiten, die bei einem Trauerfall eintreffen können.
In einem Bestattungsvorsorgevertrag, den Sie mit dem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl abschließen können, werden all Ihre Wünsche festgehalten:
Sie legen fest, ob es eine Erdbestattung, eine Feuerbestattung oder eine Seebestattung werden soll. Sie bestimmen den Ort der Trauerfeier und der Beisetzung.
Sie können in Ruhe den Sarg bzw. die Schmuckurne aussuchen, die Musik, die bei der Trauerfeier gespielt werden soll, den Blumen- schmuck und die Gestaltung der Trauerdrucksachen.
Von der Grabpflege über die Grabsteinbeschriftung durch den Steinmetz bis zum Trauerkaffee – Sie können alles schon rechtzeitig regeln und schriftlich fixieren.
Ein entsprechender Kostenvoranschlag wird Ihnen dann auf der aktuellen Preisbasis erstellt.
Dieser setzt sich aus den Eigenleistungen des Bestattungsunternehmens, Fremdleistungen für Blumenschmuck, Zeitungsanzeigen etc. sowie Friedhofs- und sonstigen Gebühren zusammen.
Dazu zählen beispielsweise auch die Sterbeurkunden und die Ausstellung der Todesbescheinigung durch den Arzt bzw. die Ärztin.
Zur anschließenden Finanzierung gibt es mehrere Möglichkeiten. Voraussetzung ist, dass die Summe, die Sie für Ihre dereinstige Bestattung vorgesehen haben, zweckgebunden angelegt wird, um sie vor dem Zugriff durch dritte Personen, wie z.B. dem Betreuer oder dem Sozialamt zu schützen. Zweckgebunden sind:
1. Ein Treuhandvertrag mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG in Düsseldorf. Auf das dort deponierte, treuhänderisch verwaltete Geld hat nur das Bestattungsunternehmen Zugriff – und zwar erst, nachdem der Tod eingetreten ist.
2. Eine Sterbegeldversicherung, bei der die Summe in regelmäßigen Raten angespart wird.
3. Eine bereits vorhandene Lebensversicherung, deren Bezugsrecht unwiderruflich auf das Bestattungsunternehmen ausgestellt wird.
Der digitale Nachlass eines Verstorbenen bleibt oft für Angehörige unzugänglich und damit unkontrollierbar. Mit dem Online-Schutzpaket können Sie als Angehörige den digitalen Nachlass problemlos ermitteln und entsprechend regeln lassen. Einfach, sicher und in allen wesentlichen Bereichen des Internets.
Jeder, der das Internet nutzt, hinterlässt nach seinem Tod einen persönlichen digitalen Nachlass. Dieser besteht aus der digitalen Identität mit allen gespeicherten Daten zur Person, die sehr individuell ist.
Besonders wichtig sind dabei externe Daten, wie sie bei Internetunternehmen und -portalen hinterlassen werden:
Der digitale Nachlass betrifft vor allem die Angehörigen und Erben jedes Verstorbenen, der das Internet nutzte.
Ungeregelt birgt er finanzielle Nachteile und zusätzliche Unannehmlichkeiten in der Trauerzeit. Gleichzeitig können wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren gehen.
In der Regel fehlen ihnen die Kenntnisse zur digitalen Identität und der Zugriff auf die Nutzerkonten des Verstorbenen. Zudem hat sich die Internetnutzung so stark verändert, dass eine sichere Regelung durch Angehörige immer schwieriger wird.
Vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen
Beratungstermin unter der Nummer 0202.663674.
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Es kann passieren, dass Sie irgendwann keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können – sei es aus Altergründen, aufgrund einer Krankheit oder durch einen Unfall. Dann ist es wichtig, jemanden zu haben, der sich um alles kümmert – eine Person, der Sie uneingeschränkt vertrauen können.
Jemand, der im Ernstfall für Sie in Ihrem Sinne Entscheidungen treffen darf. Diese können sowohl wirtschaftliche, amtliche als auch medizinische Aspekte beinhalten. Für weitere Einzelheiten empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem Notariat.
Im Folgenden steht Ihnen eine empfohlene Vorsorgevollmacht zum Download bereit:
Mit einer Vorsorgevollmacht, die Sie ausstellen, darf der Bevollmächtigte/die Bevollmächtigte wichtige Dinge für Sie regeln:
So kann er/sie zum Beispiel entscheiden, ob Sie zuhause oder in einem Pflegeheim versorgt werden. Hierfür kann er/sie alles Notwendige veranlassen und erledigen – von Behördengängen über die finanzielle Organisation bis zur Kündigung der Wohnung oder Verkauf des Hauses.
Er/Sie darf auch über medizinische Behandlungen entscheiden.
Und zuletzt darf der Betreuer/die Betreuerin auch festlegen, wie und wo Ihre Beisetzung stattfinden soll.
Haben Sie keine Vorsorgevollmacht, bestimmt im Ernstfall ein Betreuungsgericht einen Betreuer/eine Betreuerin. Dieser/diese muss dann Entscheidungen für Sie treffen, obwohl er/sie Sie gar nicht kennt.
Möchten Sie keine Vorsorgevollmacht, dann sollten Sie möglichst eine Betreuungsverfügung ausstellen. In dieser können Sie vermerken, wen Sie sich als Betreuer/Betreuerin vorstellen könnten. Außerdem können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich der Betreuung aufschreiben.
Wir alle sind im Laufe unseres Lebens oder in seiner Endphase einmal auf medizinische Betreuung angewiesen – sei es wegen einer Erkrankung, eines Unfalls oder einfach, weil uns das Alter das Leben schwer macht.
Wenn wir jedoch nicht mehr in der Lage sind, selbst darüber zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen wir in Anspruch nehmen wollen und welche auf gar keinen Fall, müssen das die Angehörigen oder der Betreuer/die Betreuerin diese schwierige Aufgabe übernehmen.
Im Folgenden steht Ihnen eine Patientenverfügung zum Download bereit:
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie schon in guten und gesunden Zeiten festlegen, wie weit die medizinische Versorgung gehen soll – ob Sie lebenserhaltende Maßnahmen, wie z.B. künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr und nicht zuletzt eine Wiederbelebung wünschen.
Liegt keine Patientenverfügung vor, sind die Ärzte verpflichtet, alle medizinischen Maßnahmen anzuwenden, um Ihr Leben zu retten – auch gegen Ihren Willen.
Die Patientenverfügung ist mit Ihrer Unterschrift sofort und auf unbestimmte Zeit gültig – sofern sie nicht widerrufen wird. Eine Unterzeichnung durch einen Arzt oder Notar ist nicht notwendig.
Bestattungen Neusel
Berliner Straße 49 + 52-54
42275 Wuppertal
t. 0202.663674
info@neusel-bestattungen.de
Für ein persönliches Gespräch besuchen Sie uns bitte in unseren Räumen an der Berliner Straße 52-54, aus Richtung Barmen kurz vor dem Wupperfelder Markt.
Kostenlose Parkplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe. Oder parken Sie auf unserem Kundenparkplatz hinter dem Haus, Einfahrt Firma „Weicken & Schmidt“.
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