WAS TUN IM TRAUERFALL?
In schwierigen Zeiten braucht man einen sensiblen Partner.
Wir lassen
Sie nicht allein!
Wenn ein Sterbefall in der Wohnung eingetreten ist, benachrichtigen
Sie bitte einen Arzt, möglichst den Hausarzt oder aber den Arzt
mit Notdienst-Bereitschaft.
Er wird die Todesbescheinigung ausstellen. Halten Sie den Personalausweis
des Verstorbenen bereit.
Bei Eintritt des Todes in einem Pflegeheim oder Krankenhaus, werden die
Formalitäten von der Verwaltung veranlasst.
Unmittelbar danach sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir stehen Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung, auch an Wochenenden und Feiertagen. In einem persönlichen und vertraulichen Gespräch bieten wir Ihnen unsere kompetente und einfühlsame Beratung. Danach erledigen wir zügig alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.
Wichtige Dokumente
Um die Überführung zu veranlassen, benötigen wir die nachfolgenden Unterlagen:
- Ausweis der/s Verstorbenen
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde
- Stammbuch der Familie/Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde des Ehegatten
- Scheidungsurteil im Original mit Rechtskraftvermerk
- Urkunde über das Nutzungsrecht an einer Grabstelle
- Rentennummern (Alters-, Witwen- oder Kriegsopfer)
Sollten Ihnen die entsprechenden Papiere nicht vorliegen, teilen Sie
uns dies bitte mit.
Wir helfen Ihnen gerne, diese zu besorgen.