PATIENTENVERFÜGUNG
Mit einer Patientenverfügung (Patiententestament) ist es möglich, eigene Wünsche an die medizinische Behandlung, Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, zu bekunden.
Per Betreuungsverfügung wird eine Vertrauensperson benannt, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss.
Eine Alternative zur Betreuungsverfügung stellt die Vorsorgevollmacht dar. Hierbei wird ebenfalls eine Vertrauensperson bestimmt, die bevollmächtigt ist, Entscheidungen zu treffen. In diesem Fall ist die Einschaltung eines Vormundschaftsgerichts nicht erforderlich. Im Falle der Entscheidungsunfähigkeit eines Menschen kann die vorher bestimmte Person sofort seinem Sinne handeln.
Für weitere Einzelheiten empfehlen die Kontaktaufnahme mit einem Notar. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit einem Notariat können wir Ihnen auch in diesen Fragen gerne weiter helfen.
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